Statuten
I Name, Sitz und Zweck Art.1 Unter dem Namen Naturschutz Niederhelfenschwil / Zuzwil besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB. Art.2 Der Verein hat seinen Sitz in Niederhelfenschwil.
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Treffen für alle Mitglieder und Interessierten mit Schwerpunkt-Thema Wir treffen uns jeweils abwechslungsweise am ersten Montag oder Dienstag im Monat um 19.00 Uhr.
Naturschutzverein Niederhelfenschwil-Zuzwil
c/o Baur Hansruedi
Hinterdorf 7
9524 Zuzwil